Wer ist Anbieter, wer Händler, wer Betreiber? Was der AI Act für IT-Systemhäuser und andere Anbieter bedeutet, die KI-Lösungen für ihre Kunden deployen – mit Rollenverteilung, Risiko-Einordnung und einer Go-live-Checkliste.
Matthias Allitsch-Wutte · GEKI Gründer
2. Oktober 2026 · 10 Min.
KI bringt enorme Möglichkeiten. Aber mit KI geht auch Verantwortung einher. Besonders dann, wenn KI-Systeme nicht nur Texte generieren, sondern Unternehmensdaten verwenden, mit Kunden sprechen, Entscheidungen vorbereiten oder selbst Aktionen ausführen.
Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel gibt praktische Orientierung aus Technikersicht – die rechtliche Prüfung eures konkreten Falls ersetzt er nicht.
Wir haben uns angesehen, was der AI Act ganz praktisch für IT-Systemhäuser und andere Lösungsanbieter bedeutet, die Bots oder andere KI-Systeme für ihre Endkunden deployen. Wir schreiben hier aus dem Alltag eines Systemhauses – die Logik trifft aber jeden, der KI-Systeme für andere betreibt.
Dabei ist eines wichtig: Es ist grundsätzlich egal, welcher Anbieter und welches Modell dahintersteckt. Ob ihr einen Copilot Bot implementiert, ein KI-System auf Basis von Grok, OpenAI oder Gemini baut oder eine souveräne KI-Lösung auf Basis von GEKI betreibt – die grundlegenden Fragen sind dieselben. Entscheidend ist nicht, wie stark ein Modell ist, sondern wofür ihr es verwendet. Dass die Kette weiter oben beginnt, beim Anbieter des Basismodells mit seinen eigenen GPAI-Pflichten, ändert daran nichts. Der AI Act interessiert sich weniger für das Logo auf dem Modell als für den konkreten Einsatz: Was macht das KI-System? Wer bietet es an? Wer betreibt es? Wer kontrolliert es? Und welches Risiko entsteht daraus? Genau diese Fragen sollte sich jedes IT-Systemhaus – und jeder andere Anbieter, der KI für Kunden betreibt – vor einem Go-live beantworten.
Stand Oktober 2026: Was gilt bereits?
- Verbotene KI-Praktiken (z. B. Social Scoring) gelten seit Februar 2025.
- Pflichten für Anbieter von GPAI-Modellen (Doku, Transparenz) gelten seit August 2025.
- Hochrisiko-Pflichten greifen gestaffelt: teilweise ab August 2026, für viele Annex-III-Fälle ab August 2027.
Wer heute live geht, arbeitet also nicht auf eine ferne Frist hin – ein guter Teil des AI Acts gilt bereits.
Für den typischen Alltag eines IT-Systemhauses konzentrieren wir uns auf drei Rollen:
Der Anbieter ist vereinfacht gesagt derjenige, der ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke auf den Markt bringt oder in Betrieb nimmt – so formuliert es der AI Act:
„unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke“
Der Händler ist ein Akteur in der Lieferkette, der ein bereits bestehendes KI-System auf dem Markt bereitstellt, ohne selbst Anbieter zu sein.
Der Betreiber ist derjenige, der das KI-System tatsächlich in seinem Unternehmen verwendet – der AI Act spricht von einer Person oder Organisation, die ein KI-System
„in eigener Verantwortung verwendet“
Und genau diese Definition ist für IT-Systemhäuser besonders wichtig.
Reiner Händler zu sein – eine bestehende Lösung unverändert verkaufen, installieren und betreuen – macht für ein Systemhaus auf Dauer wenig Sinn. Kunden zahlen für Mehrwert: eigene Workflows, angepasste Oberflächen, eigene Entscheidungslogik, automatisierte Abläufe, die eigene Marke.
Doch genau dieser Mehrwert macht das Systemhaus in der Regel zum Anbieter. Wer ein System wesentlich prägt und unter eigenem Namen liefert, trägt die Anbieter-Rolle – unabhängig davon, was im Vertrag steht.
Nehmen wir einen einfachen E-Mail-Klassifikationsbot. Der Bot liest eingehende E-Mails und ordnet sie beispielsweise den Kategorien Rechnung, Support und Beschwerde zu. Danach werden die E-Mails automatisch an das richtige Team weitergeleitet.
Das IT-Systemhaus nimmt ein bestehendes Modell oder eine AI-Plattform, baut darauf einen eigenen „Smart Mail Bot“, entwickelt eigene Workflows und eine eigene Oberfläche und verkauft diese Lösung unter eigenem Namen an Kunden – die Rollenverteilung kann dann so aussehen:
| Beteiligter | Rolle |
|---|---|
| IT-Systemhaus | Anbieter |
| Endkunde | Betreiber |
Das ist ein wichtiger Punkt: Nur weil unter der Haube vielleicht ein Modell eines anderen Herstellers läuft, heißt das nicht automatisch, dass das IT-Systemhaus regulatorisch nur Integrator ist. Wenn es daraus ein eigenes KI-System macht und dieses unter eigener Marke anbietet, kann es selbst Anbieter sein.
Das IT-Systemhaus verkauft und implementiert eine bereits bestehende KI-Lösung eines Herstellers. Es verändert das Produkt nicht wesentlich und bringt es auch nicht unter eigener Marke auf den Markt – die Rollenverteilung kann dann so aussehen:
| Beteiligter | Rolle |
|---|---|
| Hersteller der KI-Lösung | Anbieter |
| IT-Systemhaus | Händler |
| Endkunde | Betreiber |
Das dürfte für viele IT-Systemhäuser der klassische Fall sein: Sie verkaufen eine bestehende Lösung und unterstützen den Kunden beim Betrieb. Aber sie sind nicht automatisch der Anbieter des KI-Systems. Ehrlicherweise liefert das aber auch wenig Mehrwert für den Kunden – und dürfte für viele Systemhäuser auf Dauer zu wenig sein.
In beiden Fällen sollte der Endkunde in einem typischen Kundenprojekt der Betreiber sein – weil der Kunde entscheidet:
Genau dazu passt die Definition des AI Acts:
„in eigener Verantwortung verwendet“
Das ist die zentrale Formulierung.
Und hier wird es besonders wichtig: Es reicht nicht, einen Satz in den Vertrag zu schreiben:
Der Kunde ist Betreiber im Sinne des AI Acts.
Die tatsächlichen Verhältnisse müssen dazu passen: Wenn der Kunde angeblich Betreiber ist, aber:
dann kann das in der Praxis nicht greifen.
Der AI Act knüpft gerade an die tatsächliche Verwendung in eigener Verantwortung an. Bei High-Risk-Systemen wird dieser Gedanke noch deutlicher: Artikel 26 verlangt bei der menschlichen Aufsicht Personen mit
„necessary competence, training and authority“
(ai-act-service-desk.ec.europa.eu)
Also Kompetenz, Schulung und echte Befugnis. Praktisch heißt das: Ein fachlich Verantwortlicher beim Kunden muss auch wirklich handeln können – inklusive der Befugnis, das System zu stoppen.
Beim E-Mail-Klassifikationsbot achten wir auf fünf Punkte.
Zum Beispiel:
Das KI-System klassifiziert eingehende Kunden-E-Mails und leitet sie an definierte Teams weiter.
Der Kunde bestimmt diesen Zweck, das IT-Systemhaus setzt ihn technisch um.
Welche Mailboxen werden angebunden, welche Dokumente darf das System verwenden, welche Informationen dürfen verarbeitet werden? Diese Entscheidungen gehören zum Kunden.
Wer darf das System verwenden, was darf der Bot tun – darf er nur klassifizieren, E-Mails verschieben, automatisch antworten, Folgeprozesse starten? Gerade bei Agents unterscheiden wir immer zwischen drei Ebenen:
Read → Write → Execute
Je weiter rechts, desto wichtiger wird Governance.
Beim E-Mail-Bot könnte das der Leiter Customer Service sein – diese Person entscheidet, ob:
Der Kunde sollte das System:
Das ist der praktische Ausdruck von „in eigener Verantwortung“.
Hier wird meiner Meinung nach teilweise unnötig Angst produziert: Nicht jeder Bot ist High Risk, und nicht jedes KI-System braucht einen großen Compliance-Apparat. Ein paar typische Beispiele:
| KI-System | Typischer Einsatzzweck | Grobe Einordnung |
|---|---|---|
| E-Mail-Klassifikationsbot | Sortiert allgemeine Kundenmails | typischerweise kein High Risk |
| IT Helpdesk Bot | Beantwortet interne IT-Fragen | typischerweise kein High Risk |
| Knowledge Bot | Durchsucht Unternehmenswissen | typischerweise kein High Risk |
| Sales Assistant | Erstellt Angebotsentwürfe | typischerweise kein High Risk |
| Customer Service Bot | Beantwortet Kundenanfragen | typischerweise kein High Risk; Transparenz prüfen |
| Recruiting Agent | Filtert oder bewertet Bewerber | potenziell High Risk |
| Employee Performance System | Bewertet Mitarbeiterleistung | potenziell High Risk |
| Credit Scoring | Bewertet Kreditwürdigkeit natürlicher Personen | potenziell High Risk |
| Education Admission System | Unterstützt Zulassungsentscheidungen | potenziell High Risk |
| bestimmte KI in kritischer Infrastruktur | beeinflusst sicherheitsrelevante Prozesse | potenziell High Risk |
Der entscheidende Punkt ist: Nicht das Modell bestimmt die Risikoklasse. Der konkrete Use Case tut es. Ein und dieselbe technische Plattform kann einen völlig unkritischen Knowledge Bot oder einen High-Risk-Recruiting-Agent betreiben.
Bei vielen typischen KI-Systemen greifen nicht die umfangreichen High-Risk-Pflichten – ein paar Dinge würden wir trotzdem immer prüfen.
Personen, die mit dem KI-System arbeiten, sollten verstehen:
Das heißt nicht, dass jeder Mitarbeiter ein zweitägiges Compliance-Seminar braucht. Aber: Wer ein KI-System betreibt oder administriert, sollte wissen, womit er arbeitet.
Bei KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, ist Artikel 50 relevant: Menschen sollen grundsätzlich erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren. Bei einem Customer-Service-Bot kann das so einfach sein wie:
Ich bin der KI-Assistent der Muster GmbH.
Das finde ich sinnvoll – keine fünf Seiten Disclaimer, einfach transparent sein.
Bei High-Risk-Systemen werden die Anforderungen deutlich umfangreicher. Für Betreiber gehören unter anderem dazu:
Bei Logs wird der AI Act konkret: Soweit automatisch erzeugte Logs unter Kontrolle des Betreibers stehen, müssen sie grundsätzlich für einen angemessenen Zeitraum von mindestens sechs Monaten aufbewahrt werden. (ai-act-service-desk.ec.europa.eu) Auch hier sieht man wieder: Der Betreiber muss die Rolle tatsächlich ausfüllen. Das IT-Systemhaus kann technisch:
Aber der Kunde sollte wissen:
Ganz runtergebrochen: Bevor ihr Kunden eine KI-Lösung anbietet, müssen diese fünf Fragen sauber beantwortet sein.
1. Ist das IT-Systemhaus Anbieter oder Händler?
2. Wer ist wirklich Betreiber – nicht nur laut Vertrag?
3. Was darf das KI-System konkret tun?
4. Ist der Use Case High Risk oder nicht?
5. Wer beim Kunden hat tatsächlich Kontrolle und kann eingreifen?
Solange eine dieser Fragen offen ist, geht ihr nicht live.
Aus unserer Sicht eine Chance – für die IT-Branche und gerade für Systemhäuser.
Der AI Act schafft einen sicheren Rahmen, in dem alles geordnet läuft: Wer KI kontrolliert, nachvollziehbar und verantwortungsvoll betreibt, spielt nach klaren Regeln. Und genau damit können Systemhäuser punkten – mit Know-how, Expertise und Kundennähe statt mit reinem Verkauf.
Die Dienstleistung der Zukunft ist nicht:
Wir verkaufen euch die KI-Lösung eines US-Riesen – plus eine einstündige Schulung.
Sondern:
Wir bringen euer KI-System kontrolliert, nachvollziehbar und verantwortungsvoll in den produktiven Betrieb.
Dafür halten wir den AI Act – bei aller berechtigten Kritik an einzelnen Punkten – für einen ziemlich brauchbaren Rahmen.
Offene Modelle auf europäischer Hardware, unter eurer Kontrolle – mit voller Compliance, Berechtigungen, Logs und allem, was ihr braucht, um KI-Lösungen erfolgreich bei Kunden auszurollen.