Service Level Agreement
Stand: September 2026
Souveräne KI. Hyperscaler Convenience.
Dieses Service Level Agreement („SLA”) regelt Support, Wartung, Störungsbehebung und Service-Verfügbarkeit der gemäß Order Form bereitgestellten GEKI AI Factory.
1. Geltungsbereich
Das SLA gilt für die im Order Form vereinbarte GEKI AI Factory einschließlich:
- dedizierter GPU-Kapazität
- anteiliger CPU- und RAM-Ressourcen gemäß Order Form
- Managed Inference Stack
- Model Hosting
- OpenAI-kompatiblem API Endpoint
- Monitoring
- Hardware Operations
- der von GEKI betriebenen Server- und Netzwerkinfrastruktur
Maßgeblich sind die im Order Form vereinbarte GPU-Anzahl, GPU-Generation bzw. Leistungsklasse, VRAM-Kapazität, die anteiligen CPU- und RAM-Ressourcen und das vereinbarte Rechenzentrum.
2. Service- und Supportzeiten
Servicezeiten
Montag bis Freitag, 08:00–17:00 Uhr
ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von GEKI.
Support-Kanal
Support- und Störungsmeldungen werden vom Kunden per E-Mail an support@geki.ai eingebracht.
First Response
GEKI beginnt die Bearbeitung einer Support- oder Störungsmeldung innerhalb von:
≤ 4 Stunden innerhalb der Servicezeiten.
Geht eine Meldung außerhalb der Servicezeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit dem nächsten Servicefenster.
„First Response” bezeichnet eine qualifizierte Rückmeldung durch GEKI und den Beginn der technischen Bearbeitung. Sie stellt keine garantierte Wiederherstellungszeit dar.
3. Incident-Klassifizierung
Critical
Der produktive AI Service ist vollständig nicht verfügbar oder die vereinbarte Inference-Funktion kann im Wesentlichen nicht genutzt werden.
Beispiele: API Endpoint nicht verfügbar, Server läuft nicht.
High
Der Service ist erheblich beeinträchtigt, kann aber eingeschränkt weiter genutzt werden.
Beispiele: Teilausfall, z. B. eines von zwei bereitgestellten Modellen ist ausgefallen.
Normal
Sonstige technische Störungen oder Anfragen ohne wesentliche Beeinträchtigung des produktiven Betriebs.
Beispiele: erhöhte Latenz, Management-Oberfläche nicht verfügbar, Monitoring nicht verfügbar (Ausfall von Auxiliary Services, ohne dass der produktive Inference Service betroffen ist).
GEKI priorisiert Critical Incidents vor High und Normal Incidents.
4. Monitoring und Incident Management
GEKI überwacht die wesentlichen Komponenten der AI Factory und übernimmt insbesondere:
- Fehlererkennung und Analyse
- Incident Management
- technische Eskalation
- Hardwarediagnose
- Wiederherstellung des Inference Services
- Neustart betroffener Komponenten
- Koordination von Reparatur und Hardwareaustausch
Bei Critical Incidents arbeitet GEKI mit angemessener Priorität an der schnellstmöglichen Wiederherstellung.
5. Hardwareausfall
Bei einem Defekt der dedizierten Hardware übernimmt GEKI:
- Diagnose
- Garantieabwicklung
- Reparatur
- Hardwareaustausch
- Neuinstallation und Konfiguration
- Wiederherstellung des vereinbarten AI Services
GEKI kann defekte Hardware durch technisch gleichwertige oder höherwertige Hardware derselben oder einer neueren GPU-Generation ersetzen, sofern die im Order Form vereinbarte Kapazität mindestens erhalten bleibt.
Für Reparatur oder notwendigen Hardwareaustausch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Hardwarekosten.
Kann der Service aufgrund eines Hardwareausfalls längerfristig nicht bereitgestellt werden, gelten die Regelungen gemäß Abschnitt 9.
6. Geplante Wartung
Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens
3 Kalendertage im Voraus
angekündigt.
GEKI führt geplante Wartungen nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten (Mo–Fr 08:00–17:00), außerhalb der üblichen produktiven Nutzung beziehungsweise in einem abgestimmten Wartungsfenster durch.
Wartungen können insbesondere umfassen:
- Betriebssystem- und Security Updates
- GPU-Treiber und Firmware
- ROCm-Updates
- Inference Runtime
- Netzwerkkomponenten
- geplante Hardwarearbeiten
7. Service-Verfügbarkeit
Der Service gilt als verfügbar, wenn der vereinbarte produktive Inference Service über den vorgesehenen API Endpoint grundsätzlich genutzt werden kann.
GEKI sichert für die GEKI AI Factory und die zugehörigen Services eine Verfügbarkeit von 99 % zu. Die Verfügbarkeit wird auf der GEKI Statuspage (status.geki.ai) ausgewiesen.
Wird die zugesicherte Verfügbarkeit nicht eingehalten, werden die betreffenden Ausfallzeiten nicht in Rechnung gestellt beziehungsweise anteilig gutgeschrieben.
Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten insbesondere:
- angekündigte Wartungsfenster
- vom Kunden verursachte Störungen
- Fehler kundeneigener Anwendungen
- Störungen der kundenseitigen Netzwerk- oder IT-Infrastruktur
- Verlust oder Fehlkonfiguration kundenseitiger API Keys
- vom Kunden beauftragte Änderungen oder Modellwechsel
- Ereignisse höherer Gewalt
- eine berechtigte Aussetzung der Services wegen Zahlungsverzugs gemäß AGB Abschnitt 4
8. Wiederherstellung
Bei einer Störung entscheidet GEKI abhängig von Ursache und technischer Situation über die geeignete Wiederherstellungsmaßnahme.
Diese kann insbesondere umfassen:
- Restart
- Recovery
- Reparatur
- Hardwareaustausch
- Neuinstallation
GEKI arbeitet an einer möglichst raschen Wiederherstellung der im Order Form vereinbarten Service-Konfiguration.
9. Längere vollständige Nichtverfügbarkeit
Kann der vereinbarte produktive Service aufgrund eines von GEKI zu verantwortenden Hardware- oder Infrastrukturfehlers länger als
24 zusammenhängende Stunden
vollständig nicht bereitgestellt werden, gilt dies als längere vollständige Nichtverfügbarkeit.
Keine Grundgebühr für den Ausfallzeitraum
Für den entsprechenden Zeitraum wird die monatliche Grundgebühr anteilig nicht verrechnet beziehungsweise gutgeschrieben.
Die Berechnung erfolgt kalendertäglich auf Basis der vereinbarten monatlichen Grundgebühr.
Ist der Service einen vollständigen Abrechnungsmonat nicht verfügbar, wird für diesen Zeitraum keine monatliche Grundgebühr verrechnet.
Sonderkündigungsrecht
Dauert die vollständige Nichtverfügbarkeit länger als eine Woche (7 zusammenhängende Kalendertage) an, steht dem Kunden ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu.
10. Modellwechsel
Ein gemäß Leistungsbeschreibung inkludierter Modellwechsel ist eine geplante Serviceänderung und stellt grundsätzlich keinen Incident dar.
GEKI stimmt den produktiven Wechsel mit dem Kunden ab.
Im Rahmen eines Modellwechsels übernimmt GEKI insbesondere:
- Deployment
- Inference-Konfiguration
- Quantisierung, soweit erforderlich
- Performance-Test
- Produktivsetzung
- soweit technisch möglich, Rollback auf die vorherige Konfiguration
Pro Kalendermonat ist ein Modellwechsel inklusive, sofern im Order Form nichts anderes vereinbart wurde.
11. Peak Capacity Management
Peak Capacity Management dient ausschließlich zur Erweiterung der verfügbaren Inference-Kapazität bei hoher Kundennachfrage.
Es kommt zum Einsatz, wenn die dedizierte GEKI AI Factory technisch ordnungsgemäß funktioniert, der aktuelle Workload des Kunden jedoch mehr Inference-Kapazität benötigt, als die gebuchte GPU-Infrastruktur bereitstellen kann.
Typische Fälle sind:
- außergewöhnlich viele gleichzeitige Nutzer
- stark steigende API-Nutzung
- zusätzliche Agents oder Anwendungen
- kurzfristig sehr hohe Token-Nachfrage
- besonders rechenintensive Workloads
Ist Peak Capacity im Order Form aktiviert, kann GEKI zusätzliche Inference-Kapazität über einen europäischen Router für KI-Inference beziehen.
Die eigene GEKI AI Factory bleibt die primäre Infrastruktur.
Kosten
Die tatsächlich anfallenden Inference-Kosten werden dem Kunden zusätzlich zur monatlichen Grundgebühr weiterverrechnet. Die zusätzliche Kapazität kann dabei extern bezogen oder aus dem GEKI-Pool bereitgestellt werden: bei externem Bezug zum Anbieterpreis, bei Bereitstellung aus dem GEKI-Pool zum Vergleichspreis (Marktwert) des europäischen Anbieters für das jeweilige Modell.
Die hierbei eingesetzten Anbieter werden in der jeweils gültigen Subprozessoren-Liste ausgewiesen.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt GEKI bei der Analyse und Behebung von Störungen und stellt erforderliche Informationen zeitnah bereit.
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
- sichere Verwahrung seiner API Keys
- korrekte Konfiguration eigener Anwendungen
- kundeneigene Netzwerk- und Client-Infrastruktur
- zeitnahe Meldung nicht automatisch erkannter Störungen
- Bereitstellung relevanter Logs und Fehlermeldungen, soweit erforderlich
Verzögerungen, die auf fehlende notwendige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, werden GEKI bei der Bewertung von SLA-Zeiten nicht zugerechnet.
13. SLA-Kompensation
Die in Abschnitt 9 geregelte Nichtverrechnung beziehungsweise Gutschrift stellt die vertraglich vereinbarte SLA-Kompensation für längere vollständige Nichtverfügbarkeit dar.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben nach Maßgabe der GEKI AGB unberührt.
14. Verhältnis zu anderen Vertragsdokumenten
Dieses SLA gilt gemeinsam mit:
- dem jeweiligen Order Form
- den GEKI AGB
- der GEKI Leistungsbeschreibung
- dem DPA / AVV inklusive Anlagen
- gegebenenfalls dem Capacity Services Annex
Bei Widersprüchen gilt die im Order Form festgelegte Rangfolge der Vertragsdokumente.