Nutzungsbedingungen Self-Service
Stand: Oktober 2026
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der GEKI Services nach einer Selbstregistrierung auf console.geki.ai ohne unterzeichnetes Order Form („Self-Service“).
1. Vertragspartner und Geltung
Vertragspartner ist die GEKI FlexCo, Johann-Schreiner-Straße 3b/2, A-8074 Raaba-Grambach, Österreich („GEKI“). Diese Nutzungsbedingungen gelten für GEKI Companybots unter console.geki.ai mit Bots, dem Companybots Chat (Web-App), der Bot API und der Model API.
Mit Abschluss der Registrierung und Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen kommt ein Vertrag zwischen GEKI und dem Unternehmen zustande, für das die registrierende Person handelt („Kunde“). Ergänzend gelten in dieser Rangfolge:
- diese Nutzungsbedingungen
- die GEKI AGB, soweit sie nicht ein Order Form voraussetzen
- die Leistungsbeschreibung GEKI Companybots, soweit sie Console, API, Companybots Chat und Model API beschreibt
- die Acceptable Use Policy
- der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) samt TOMs und Subprozessoren-Liste
Die Zusagen des SLA gelten im Self-Service nicht (Abschnitt 8). Schließt der Kunde später ein Order Form ab, gilt für die dort bestellten Leistungen das Order Form mit seinen Anlagen; diese Nutzungsbedingungen gelten dann nur noch für Leistungen, die das Order Form nicht erfasst.
2. Nur für Unternehmer
Die Services richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Die registrierende Person bestätigt, dass sie für ein Unternehmen handelt und berechtigt ist, dieses zu vertreten. GEKI kann Nachweise verlangen und Konten sperren oder löschen, wenn Zweifel an der Unternehmereigenschaft bestehen.
3. Registrierung und Konto
Die Registrierung erfordert eine gültige geschäftliche E-Mail-Adresse, die bestätigt werden muss, und die Anlage einer Organisation. Je Unternehmen ist ein Testzugang zulässig.
Der Kunde hält seine Angaben aktuell, schützt Zugangsdaten und API Keys vor dem Zugriff Dritter und ist für alle Handlungen verantwortlich, die über sein Konto oder seine API Keys erfolgen. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er GEKI unverzüglich.
Lädt der Kunde weitere Personen in seine Organisation ein, ist er für deren Nutzung verantwortlich.
4. Leistungen im Self-Service
Nach der Registrierung stehen dem Kunden zur Verfügung:
- GEKI Companybots zur Verwaltung von Organisation, Mitgliedern und API Keys
- die Model API (api.geki.ai): OpenAI-kompatible Schnittstelle zu den in GEKI Companybots ausgewiesenen Modellen. Die Modell-Requests werden über einen europäischen Router oder direkt an europäische Inference-Anbieter geleitet (siehe Subprozessoren-Liste); Prompts und Outputs werden dabei nicht persistent gespeichert
- Bots samt Chat, soweit GEKI diese Funktion für die Organisation freigeschaltet hat
Die Services stehen im Self-Service ausschließlich für die eigene Organisation des Kunden zur Verfügung. Bots für andere Organisationen zu betreiben, für sie Kundenorganisationen anzulegen, ihnen Zugänge zu erteilen oder Bots an sie weiterzugeben (insbesondere als Berater, Managed Service Provider oder Systemhaus), setzt ein Paket der GEKI Bot Platform per Order Form voraus. Eine Verfügbarkeitszusage besteht im Self-Service nicht.
Der verfügbare Funktionsumfang ergibt sich aus GEKI Companybots. GEKI kann Funktionen im Self-Service ändern, beschränken oder einstellen; als „Alpha“ oder „Beta“ gekennzeichnete Funktionen werden ohne Zusagen bereitgestellt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Kapazität, auf bestimmte Modelle oder auf deren fortgesetzte Verfügbarkeit besteht nicht.
5. Guthaben und Preise
Verbrauch. Die Nutzung wird nach Verbrauch vom Guthaben der Organisation abgebucht: Tokens, Bot-Arbeitsstunden, Web-Suche-Aufrufe und Speicher für Quellen. Es gelten die zum Zeitpunkt der Nutzung in GEKI Companybots ausgewiesenen On-Demand-Preise (Tokens je Modell, Bot-Arbeitsstunde, Web-Suche, Speicher), exklusive Umsatzsteuer. Wie Bot-Arbeitsstunden gemessen werden (Laufzeit, Mindestverrechnung 15 Minuten, 5-Minuten-Schritte), regelt Abschnitt 2.3 der AGB.
Startguthaben. GEKI schreibt neuen Organisationen ein Startguthaben gut. Es ist eine freiwillige, unentgeltliche Leistung, dient dem Test der Services, wird nicht ausbezahlt und ist nicht übertragbar. Nicht verbrauchtes Startguthaben verfällt 30 Tage nach der Gutschrift. GEKI kann Höhe und Bedingungen jederzeit für künftige Registrierungen ändern.
Projektguthaben. GEKI kann einer Organisation nach einem Gespräch über ein konkretes Vorhaben zusätzliches unentgeltliches Guthaben für einen Test dieses Vorhabens („Projektguthaben“) gutschreiben. Ob und in welcher Höhe, entscheidet GEKI nach eigenem Ermessen; ein Anspruch darauf besteht nicht. Höhe und Ablaufdatum teilt GEKI bei der Gutschrift mit und zeigt sie in GEKI Companybots; das Ablaufdatum liegt höchstens 2 Monate nach der Gutschrift. Nicht verbrauchtes Projektguthaben verfällt mit Ablauf dieses Datums. Projektguthaben wird nicht ausbezahlt und ist nicht übertragbar.
Reihenfolge und Hinweise. Hat die Organisation ein Paket, wird zuerst dessen Kontingent verbraucht, danach das Guthaben. Vom Guthaben wird zuerst das verbraucht, das am frühesten verfällt. GEKI Companybots zeigt je Gutschrift den verbleibenden Betrag und das Ablaufdatum. GEKI weist den Inhaber der Organisation rechtzeitig vor dem Verfall per E-Mail darauf hin; ein unterbliebener Hinweis hindert den Verfall nicht.
Guthaben kaufen. Der Kunde kann Guthaben in GEKI Companybots über den Zahlungsdienstleister Stripe erwerben. Der Kaufpreis ist sofort fällig; die Gutschrift erfolgt nach Zahlungseingang. Der Kunde erhält eine Rechnung in elektronischer Form. Gekauftes Guthaben wird nicht in Geld erstattet und verfällt 12 Monate nach dem Kauf, soweit es nicht verbraucht wurde. Darauf weist GEKI vor jedem Kauf hin. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Nur Vorauszahlung. Im Self-Service wird ausschließlich im Voraus über Guthaben bezahlt; eine Verrechnung im Nachhinein findet nicht statt. Ist das Guthaben aufgebraucht, werden weitere Requests abgelehnt, bis neues Guthaben vorhanden ist. Ein geringfügiger negativer Saldo aus bereits laufenden Requests wird mit dem nächsten Guthaben verrechnet. GEKI informiert den Inhaber der Organisation per E-Mail, bevor das Guthaben aufgebraucht ist.
Preisänderungen. GEKI kann die On-Demand-Preise jederzeit mit Wirkung für künftige Nutzung ändern; die jeweils aktuellen Preise sind in GEKI Companybots ausgewiesen.
6. Zulässige Nutzung
Es gilt die Acceptable Use Policy. Ergänzend ist im Self-Service untersagt:
- mehrere Konten anzulegen, um wiederholt Startguthaben oder Projektguthaben zu erhalten
- die Registrierung mit falschen Angaben oder für Dritte ohne deren Auftrag
- der Weiterverkauf des Zugangs, der Bots oder der Model API an Dritte ohne Vereinbarung mit GEKI
- der Betrieb von Bots für andere Organisationen ohne Paket (Abschnitt 4)
6a. Schutz vor Missbrauch
Limits. GEKI kann für neue und nicht verifizierte Organisationen Grenzen festlegen, insbesondere für die Zahl der Requests je Zeitraum, den täglichen Verbrauch, die Höhe und Häufigkeit von Guthabenkäufen sowie die Zahl der API Keys, Mitglieder, Bots und Trigger, die Größe des Computers der Bots sowie Art und Umfang ihres Zugangs zum Internet. Die jeweils geltenden Grenzen zeigt GEKI Companybots. GEKI kann sie nach einer Prüfung des Kunden anheben.
Prüfung. GEKI kann vor der Freischaltung einzelner Funktionen oder höherer Limits Nachweise verlangen, etwa zur Identität des Unternehmens, zur UID-Nummer oder zur Berechtigung der handelnden Person, und die Registrierung mit E-Mail-Adressen von Wegwerf- oder Freemail-Anbietern ablehnen.
Sperre ohne Ankündigung. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, Betrug, Umgehung von Limits, Nutzung fremder Zahlungsmittel oder eine Gefährdung der Services oder Dritter kann GEKI Organisationen, API Keys, Bots und Chat-Adressen sofort und ohne vorherige Ankündigung sperren. GEKI informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail mit Begründung (betroffene Inhalte oder Zugänge, Tatsachen und Gründe, ob der Anlass automatisiert erkannt wurde, zugrunde liegende Bestimmung und Möglichkeiten des Widerspruchs), soweit dem keine Ermittlungen oder gesetzlichen Pflichten entgegenstehen. Der Kunde kann an report@geki.ai widersprechen; GEKI prüft den Widerspruch unverzüglich. Meldungen rechtswidriger Inhalte und die Kontaktstelle nach dem Digital Services Act regelt die Acceptable Use Policy Abschnitt 7.
Rückbuchungen. Wird eine Zahlung rückgebucht, widerrufen oder vom Zahlungsdienstleister als betrügerisch eingestuft, kann GEKI das betreffende Guthaben streichen und die Organisation sperren. Bereits verbrauchte Leistungen bleiben zu den in GEKI Companybots ausgewiesenen Preisen geschuldet, zuzüglich der GEKI entstandenen Rückbuchungsentgelte.
Verfall bei Missbrauch. Start- oder Projektguthaben, das durch Mehrfachregistrierung oder falsche Angaben erlangt wurde, verfällt. GEKI kann den dadurch verursachten Verbrauch zu den regulären Preisen in Rechnung stellen.
Chat-Adressen und Bots. Namen, Chat-Adressen und Bots dürfen nicht den Eindruck erwecken, von einem anderen Unternehmen oder einer Behörde zu stammen. GEKI kann irreführende Adressen entziehen.
7. Datenschutz
Für die Daten des Kontos, der Abrechnung und der Kommunikation ist GEKI Verantwortlicher; es gilt die Datenschutzerklärung GEKI.
Soweit der Kunde über die Services personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere in Prompts, Chat-Verläufen, Quellen und Bot-Konfigurationen), verarbeitet GEKI diese im Auftrag des Kunden. Mit der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag in der bei der Registrierung abrufbaren Fassung. Mitteilungen nach dem AVV, insbesondere zu neuen Subprozessoren, sendet GEKI an die E-Mail-Adresse des Inhabers der Organisation.
Der Kunde verarbeitet im Testzugang keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und keine Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen, solange dafür keine gesonderte Vereinbarung mit GEKI besteht.
8. Verfügbarkeit und Support
Der Self-Service wird ohne Verfügbarkeitszusage bereitgestellt. Wartungen und Änderungen können ohne Vorankündigung erfolgen. Support leistet GEKI nach eigenem Ermessen per E-Mail; Reaktions- und Wiederherstellungszeiten des SLA gelten nicht.
9. Haftung
Für die unentgeltliche Nutzung (insbesondere mit Start- oder Projektguthaben) haftet GEKI nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für die Nutzung mit gekauftem Guthaben gilt Abschnitt 8 der GEKI AGB mit der Maßgabe, dass die Haftungshöchstgrenze dem in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich bezahlten Nettoentgelt entspricht.
Die unbeschränkte Haftung nach Abschnitt 8.5 der AGB (Vorsatz, Personenschäden, Produkthaftungsgesetz, Arglist, Garantien) und Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
KI-generierte Ausgaben können unrichtig sein. Der Kunde prüft sie vor einer Verwendung selbst.
10. Laufzeit, Kündigung und Löschung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann jederzeit kündigen, indem er die Löschung seiner Organisation verlangt (E-Mail an support@geki.ai). GEKI kann mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail kündigen, bei Verstößen gegen Abschnitt 2, 3 oder 6 fristlos.
GEKI kann Konten sperren, wenn ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder die Acceptable Use Policy vorliegt oder der begründete Verdacht eines Missbrauchs besteht.
GEKI kann Organisationen, die 3 Monate nicht genutzt wurden und kein gekauftes Guthaben haben, nach Ankündigung per E-Mail mit einer Frist von 30 Tagen löschen.
Mit Beendigung löscht GEKI die Daten der Organisation nach Maßgabe des AVV Abschnitt 12, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Bis dahin kann der Kunde seine Daten über GEKI Companybots exportieren, soweit GEKI Companybots dies vorsieht.
11. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
GEKI kann diese Nutzungsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat per E-Mail an den Inhaber der Organisation ändern. Nutzt der Kunde die Services nach Wirksamwerden weiter, gelten die geänderten Bedingungen; darauf weist GEKI in der Ankündigung hin. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kündigen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.